20.06.2012 |

UNIQA kauft EBRD-Anteile an Tochtergesellschaften in CEE

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Die in dieser Presseaussendung enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, nach bzw. innerhalb Australien(s), Kanada(s) oder Japan(s) bestimmt.
 
  • Vereinbarung über Kauf der EBRD-Anteile an Tochtergesellschaften in Kroatien, Polen und Ungarn geschlossen
  • Closing soll in den kommenden Wochen erfolgen
UNIQA hat am 20. Juni 2012 mit der European Bank for Reconstruction and Development (EBRD) eine Vereinbarung über den Kauf der Minderheitsanteile der EBRD an UNIQA Tochtergesellschaften in Zentral- und Osteuropa (CEE) getroffen. Derzeit hält die EBRD noch 20 Prozent an UNIQA Kroatien, 15 Prozent an UNIQA Ungarn und 30,2 beziehungsweise 31,5 Prozent an den beiden UNIQA Gesellschaften in Polen. Das Closing der Transaktion soll in den nächsten Wochen erfolgen. Über den Kaufpreis haben die Vertragspartner Stillschweigen vereinbart.
 
Diese Transaktion ist eine Maßnahme zur Umsetzung der Wachstumsstrategie von UNIQA: Das Unternehmen hat das Ziel, bis zum Jahr 2020 die Zahl der Kunden von 7,5 Millionen im Jahr 2010 auf 15 Millionen zu verdoppeln und das Ergebnis von 2010 bis 2015 um bis zu 400 Millionen Euro zu steigern. Um diese Ziele zu erreichen konzentriert UNIQA sich auf das Kerngeschäft in den Kernmärkten Österreich und CEE. Daher hat UNIQA im April 2012 die Beteiligung an der Mannheimer Gruppe in Deutschland abgegeben (der Vertrag ist unterzeichnet, das Closing steht noch bevor) und investiert im Gegenzug, wie bereits im März 2012 angekündigt, in die Übernahme der EBRD-Anteile in CEE.
 
Rechtliche Hinweise 
Diese Mitteilung enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der UNIQA Group beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller uns zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die zugrunde liegenden Annahmen nicht eintreffen, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr kann für diese Angaben daher nicht übernommen werden. 
Diese Informationen wurden zu Marketingzwecken in Österreich veröffentlicht und beinhalten weder ein Angebot noch eine Aufforderung oder eine Einladung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien der UNIQA Versicherungen AG. Ein öffentliches Angebot von Aktien der UNIQA Versicherungen AG darf in Österreich nur nach Veröffentlichung eines gemäß den Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes erstellten Prospekts erfolgen. Jegliche Kauforders in Bezug auf Aktien der UNIQA Versicherungen AG, die vor Beginn eines öffentlichen Angebots eingehen, werden zurückgewiesen. Sollte ein öffentliches Angebot in Österreich stattfinden, wird ein Prospekt gemäß den Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes erstellt, der auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.uniqagroup.com/kapitalerhoehung verfügbar und am Sitz der Gesellschaft sowie bei Raiffeisen Centrobank AG, 1010 Wien, Tegetthoffstraße 1 und bei Deutsche Bank AG, 1010 Wien, Fleischmarkt 1, während üblicher Geschäftszeiten kostenlos erhältlich sein wird. 
Diese Informationen dürfen weder direkt noch indirekt in die oder in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien, Schutzgebiete, Bundesstaaten und des District of Columbia) verbreitet werden. Diese Informationen stellen weder ein Angebot noch den Teil eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die Aktien der UNIQA Versicherungen AG (die "Aktien") dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem U.S.-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") befreit. Die Aktien sind nicht und werden nicht gemäß dem Securities Act registriert und werden in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten oder verkauft, außer auf Grundlage einer anwendbaren Ausnahme von der Registrierungspflicht. 
Diese Mitteilung ist nur an Personen gerichtet, (i) die außerhalb des Vereinigten Königreichs sind oder (ii) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der geltenden Fassung) (die "Order") haben oder (iii) die Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ("high net worth companies, unincorporated associations etc.") unterliegen (alle solche Personen nachfolgend "Relevante Personen" genannt). Eine Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen. 
 
Wien, 20. Juni 2012

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